- Gefahrerhöhung
- Gefahrerhöhung f страх. увеличе́ние сте́пени ри́ска
Allgemeines Lexikon. 2009.
Allgemeines Lexikon. 2009.
Gefahrerhöhung — nach Vertragsschluss (oder nach Antragstellung, § 29a VVG) eintretender Umstand, der zu einer ungünstigen Veränderung der Gefahrenlage für den Versicherer führt. (1) Willkürliche G.: Die Erhöhung des Risikos ist vom Versicherungsnehmer… … Lexikon der Economics
Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland) — Basisdaten Titel: Gesetz über den Versicherungsvertrag Kurztitel: Versicherungsvertragsgesetz Abkürzung: VVG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia
Versicherungsvertrag — Ein Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat. Dabei treten beim… … Deutsch Wikipedia
Anzeigepflicht — Ạn|zei|ge|pflicht 〈f. 20; unz.; Med.〉 = Meldepflicht (2) * * * Ạn|zei|ge|pflicht, die <o. Pl.>: Meldepflicht. * * * Anzeigepflicht, 1) Recht: allgemein die auf Gesetz oder Vertrag beruhende Rechtspflicht, Behörden, Vertragspartnern oder… … Universal-Lexikon
Versicherungsvertrag — 1. Abschluss: Ein V. kommt gemäß §§ 145 ff. BGB i.d.R. durch die Stellung eines ⇡ Versicherungsantrags durch den Versicherungskunden und die Annahme dieses Antrags durch den ⇡ Versicherer (formeller ⇡ Versicherungsbeginn) zustande. Über den V.… … Lexikon der Economics